Grundsätze der Personalentwicklung

Das Bayerische Kinder – Bildungs – und Betreuungsgesetz definiert klar die Berufsgruppen Fachkräfte (FK) und Ergänzungskräfte (EK):

Fachkräfte:
Sozialpädagogische Kräfte mit mindestens einem Abschluss an einer Fachakademie oder einer Fachhochschule.

Ergänzungskräfte:
Kräfte mit einem Fachschulabschluss, Heilerziehungspfleger,  ErzieherInnen im Anerkennungsjahr und Lehrer.

Die zuständige Aufsichtsbehörde kann über Ausnahmen entscheiden, die Qualität des Bildungs – Betreuungs – und Erziehungsauftrags darf keinesfalls gefährdet werden.

Die pädagogische Qualität des Schülerzentrums KRABAT hängt stark vom eigenen Rollenverhalten der Mitarbeiterinnen ab. Um die aus den Leitgedanken resultierenden Zielformulierungen realisieren zu können, bedarf  es folgender Grundverständnisse:

  • Annahme des familien – und schulergänzenden Auftrags. Dieser wird je nach Elternhaus der Kinder und Jugendlichen sehr verschieden sein.
  • Akzeptanz schichtenspezifischer Problematik, die auf unserer Seite viel Sensibilität, Toleranz und Einfühlungsvermögen erfordert.
  • Zielorientiertes Handeln nicht nur unter sozialpädagogischem, sondern auch schulpädagogischem Aspekt.
  • Verständnis für die verschiedenen Familienstrukturen.
  • Achtung und Wertschätzung der Menschen aus den verschiedensten Herkunftsländern und Kulturkreisen. Wissen um ihre religiösen, sozialen, politischen und wirtschaftlichen Probleme.
  • Fachwissen für die Erziehung, Bildung und Betreuung einer Altersspanne von fast zehn Jahren. Völlig verschiedenen entwicklungspsychologischen Abschnitten (Schuleintrittsalter, Vorpubertät, Pubertät) gilt es gerecht zu werden.
  • Offenheit für Anliegen, Sorgen und Probleme der Eltern. Prinzipielle Befähigung zur professionellen Beratung, aber auch das Erkennen der eigenen Grenzen.
  • Kontinuierliche Kontaktpflege und adäquate Zusammenarbeit mit allen unseren Kooperationspartnern.